Rechtstipp „Der Notfallkoffer“
Sie stehen mitten im Leben, führen ein erfolgreiches Unternehmen und Ihrer Familie geht es gut? Dann haben Sie allen Grund zur Freude. Vergessen Sie aber nicht, dass sich diese Situation durch Unfall oder Krankheit ändern kann. Passieren kann das jedem von uns. Unerwartet. Jeden Tag.
Ihre Familie wird sich in erster Linie um Ihr Wohlbefinden kümmern. Weil Sie entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, erhalten Sie die bestmögliche medizinische Versorgung. Nur: Wer kümmert sich um Ihr Unternehmen? Mit wenig Aufwand können Sie Vorsorgemaßnahmen treffen. Packen Sie Ihren Notfallkoffer.
Was hinein gehört? Das hängt von den individuellen Umständen ab. Eine Generalvorsorgevollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, vollumfänglich für Sie zu handeln. Jedenfalls dann, wenn sie notariell beurkundet ist. Manchmal ist die Bestellung eines Notfall-Geschäftsführers oder Notfall-Prokuristen der bessere Weg. Schriftlich festgehaltene Handlungsanweisungen sorgen für ein Handeln in Ihrem Sinne. Eine Bankvollmacht garantiert, dass Gehälter gezahlt und Rechnungen beglichen werden können.
Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages gehört ebenso in den Notfallkoffer wie Ihr Geschäftsführeranstellungsvertrag sowie relevante Liefer-, Miet-, Leasing-, Darlehens- und Arbeitsverträge. Hinweise zu bestehenden Patenten, Schutz- und Markenrechten sowie Lizenzen dürfen nicht fehlen. Eine Aufstellung der Versicherungen und Bankverbindungen ist unentbehrlich. Die Kontaktdaten wichtiger Ansprechpartner müssen in den Koffer.
Ohne Informationen zum Hinterlegungsort von Zweitschlüsseln geht wenig. Ohne Passwörter geht noch weniger. Auch eine Aufstellung Ihrer Immobilien gehört hinein. Legen Sie entsprechende Grundbuchauszüge am besten gleich dazu.
Auch als Unternehmer sind Sie in erster Linie Mensch. Überlegen Sie, ob im Notfallkoffer Platz für eine Patientenverfügung ist.
Fragen Sie sich, ob das Gesetz die richtigen Rahmenbedingungen für Ihre Ehe vorgibt. Packen Sie andernfalls noch einen (notariellen) Ehevertrag mit ein. Beim Notfallkoffer gibt es keine Übergepäckgebühren.
Sie haben Ihren Notfallkoffer gepackt? Dann haben Sie ideale Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Ihr Unternehmen nach Ihrer Genesung noch erfolgreich läuft.
Vergessen Sie aber nicht, auch für Ihren Todesfall vorzusorgen. Das tut niemand gerne. Machen Sie es trotzdem. Überlegen Sie, wer Ihr Unternehmen fortführen soll. Wer soll Ihr Einfamilienhaus bekommen? Wer die Eigentumswohnungen? Ihre gesetzlichen Erben? Als streitanfällige Erbengemeinschaft? Lieber nicht. Möchten Sie jemanden enterben? Droht Ihre Ehe zu scheitern? Haben Sie ein Kind mit Behinderung? Oder sind Sie Teil einer Patchwork-Familie? Dann führt an einem Testament oder Erbvertrag vernünftigerweise ohnehin kein Weg vorbei. Oft ist die zivilrechtlich naheliegende Lösung auch steuerrechtlich optimal. Aber nicht immer.
Lassen Sie sich beraten. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber bietet.