Verbrauchertipp „Die Vorsorgevollmacht – noch immer unterschätzt“
„Gegenwärtig haben wir die Lage, dass Ehegatten und Lebenspartner sich auch dann nicht automatisch gegenseitig vertreten können, wenn einer von ihnen auf Grund eines Unfalls oder einer plötzlich eintretenden Krankheit handlungsunfähig wird. Hierfür bedarf es erst der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers samt aller Verfahrensschritte, die mit einem Gerichtsverfahren einhergehen, wie die Anhörung des Betroffenen und der Betreuungsbehörde, die Einholung eines ärztlichen Gutachtens, die Bestellung eines Verfahrenspflegers sowie die Kontrollmaßnahmen des Gerichts – Verfahrensschritte, die von den Betroffenen gerade in Extremsituationen wie schwerer Krankheit oft als Belastung empfunden werden und die mit Kosten und Gebühren verbunden sind.
Natürlich lässt sich ein Gerichtsverfahren auch heute schon vermeiden, indem man einer Vertrauensperson wie dem Ehegatten rechtzeitig eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Und natürlich ist die Lösung über die Vorsorgevollmacht – daran gibt es gar keinen Zweifel – vorzugswürdig. Denn allein die Vorsorgevollmacht ermöglicht es den Bürgern, ihre Wünsche gezielt niederzulegen, sie vorab mit dem Bevollmächtigten zu besprechen und auf diese Weise eine Betreuung dauerhaft zu vermeiden.“
Was sich liest wie eine Marketingmaßnahme für die Vorsorgevollmacht, ist dem Protokoll der Sitzung des Bundesrats vom 14. Oktober 2016 entnommen. Dort wurde ein nach wie vor unterschätztes Problem erkannt. Knapp 2/3 der Befragten sollen Umfragen zufolge irrtümlich davon ausgehen, dass im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit der Ehe- oder Lebenspartner einspringen kann. Die Folge: Obwohl in Deutschland ca. 17 Mio. Menschen leben, die älter als 64 Jahre sind, sind beim Zentralen Vorsorgeregister nur knapp drei Mio. Vorsorgevollmachten registriert.
Die Befassung mit dem Thema ist also wichtig, nicht nur für ältere Menschen. Einige Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich sogar an den Kosten einer entsprechenden anwaltlichen Beratung oder tragen diese ganz.